…unter anderem Teil des Menschenrechts! Sollte man sich mal bewusst machen:
„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft
frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen
und am wissenschaftlichen Fortschritt
und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ (§ 27, 1)
Die Formulierung ‚erfreuen‘ erfreut mich besonders. Eben ist mir der Wikipedia-Artikel zum Thema untergekommen. Der hat mir u.a. gezeigt, wie vielschichtig dieses ist und in welche Bereiche es spielt, an die man im ersten Moment vielleicht gar nicht gedacht hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturgut
Lese-Tipp! Lasst euch inspirieren… 😉
NB:
Als Architektur-Fan finde ich es persönlich auch interessant, dass das Rauten-Symbol, welches zu schützende Kulturgüter auszeichnet, für Gebäude geschaffen wurde:
Im Allgemeinen denkt man aber – soweit ich das einschätzen kann – nicht zuerst an Bauten, sondern eher an Objekte wie sie in diesem Blog vorgestellt werden. Hm – die Sache mit dem Rautensymbol bedarf sowieso der Optimierung, vgl. Blue Shield International (internationale und UNESCO-affiliierte Organisation für den Schutz von Kulturgut)
Mal sehen ob und wie die weiteren Entwicklungen hier den erweiterten Kulturgutbegriff berücksichtigen.